Am 26. September 2015 trat die EU-Ökodesign-Richtlinie in Kraft. Ihr Ziel: Heizgeräte und -systeme in ganz Europa umweltgerechter und effizienter zu machen. In Wien sind rund 440.000 Kombithermen betroffen.

 Ab 26. September 2015 müssen Wärmeerzeuger und Speicher in der Europäischen Union strengere Energieeffizienz-Anforderungen erfüllen. Der Verkauf der weit verbreiteten Heizwertgeräte, also der Kombithermen, ist ab dem Stichtag nur noch in Ausnahmefällen erlaubt. Österreichweit ist jede zweite Therme betroffen, in Wien sogar neun von zehn Geräten.

Mit der Einführung der Ökodesign-Richtlinie in 100 Tagen sollten Konsumenten und Haus- oder Wohnungsbesitzer defekte Heizwertgeräte durch energiesparende Wärmeerzeuger wie Gasbrennwertgeräte, Wärmepumpen oder Pelletheizungen ersetzen. Heizgeräte dürfen ab 26. September 2015 nur noch bei Mehrfachbelegungen neu installiert werden.

 

Ausnahme: Mehrere Geräte an einem Rauchfang

Ausnahmen gibt es, sobald mehrere Geräte an nur einen Rauchfang angeschlossen sind. In diesen Mehrfamilienhäusern können weiterhin Heizwertgeräte, also ‚Kombithermen‘, verwendet werden. Durch die Mehrfachbelegung eines Kamins würde ein Tausch einen zu großen finanziellen und technischen Aufwand bedeuten. Die Ökodesign-Anforderungen sollten aus Endnutzersicht die Funktion oder die Erschwinglichkeit der Geräte nicht beeinträchtigen.

 

Wen betrifft die Ökodesign-Richtlinie?

Sowohl auf Installateure, Rauchfangkehrer und Heizungsindustrie als auch auf die Mieter, Hauseigentümer und Vermieter kommen Veränderungen zu.

Der Installateur muss ab 26. September 2015 bereits bei der Angebotslegung alle Informationen zur Energieverbrauchskennzeichnung bekanntgeben. Die Installateure  sind damit verantwortlich und haften für die Richtigkeit ihrer Angaben.

Die Kundinnen und Kunden werden von den Wiener Installateurfachbetrieben gerne beraten, was zu tun ist. Mit einem eigenen Informationsfolder klärt die Innung über die Änderungen auf.

 

Welche Neuerungen gibt es?

Um für mehr Transparenz beim Energieverbrauch zu sorgen, muss jedes Heizgerät mit einem Energieeffizienzlabel gekennzeichnet werden, das von Waschmaschinen und Geschirrspülern schon bekannt ist. Die neue Bemessungsgrundlage, der saisonale Wirkungsgrad (Etas), empfindet die tatsächliche Betriebsweise im Jahreszyklus nach und ersetzt die Vielzahl der heutigen Wirkungsgrade. Die Installateure warnen aber vor Missverständnissen bei der Berechnung: Eine hohe Energieeffizienzklasse bedeutet nicht automatisch niedrige Energiekosten. Diese hängen von weiteren Faktoren wie Gebäudedämmung, Heizgewohnheiten und Wärmeverteilung ab.

Heizgeräte, deren Energieeffizienz unter 86 Prozent liegt, dürften nicht länger produziert und verkauft werden. Die Ausnahme sind Geräte, die für die Mehrfachbelegung geeignet sind.

Geräte und Systeme, die sich bereits vor dem Stichtag 26. September 2015 in den Lagern der Installateure oder des Großhandels befinden, dürfen noch installiert werden. Aber es muss den Kunden bewusst sein, dass durch weitere Schritte in den Energieeffizienzvorgaben diese Geräte in naher Zukunft wohl nicht mehr betrieben werden können. Rauchfangkehrer und Installateure sollen die Kunden ab sofort darauf hinweisen, dass die Heizwerttechnik nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik entspricht. Sie führt zu einem größeren Energieverbrauch und höheren Betriebskosten. Über ein Verbot der Heizwerttechnik liegen aber derzeit keine Informationen vor.

 

Innovative Brennwerttechnik

Die Installateure sind jedenfalls vorbereitet. Die meisten haben sich entsprechend schulen lassen und kennen die Vorteile der Brennwerttechnik: Diese ist effizient, günstig und sicher! Deshalb empfehlen Wiens Installateure den Umstieg auf die innovative Brennwerttechnik.

Der Informationsfolder ist bei den Wiener Installateurfachbetrieben erhältlich und auch online verfügbar.

Hier zum Infofolder