Anerkennung der Meister-Leistung durch die NQR-Zuordnung
„Der Meister steht für geprüfte Qualität und handwerkliche Qualifikation. Endlich gibt es eine offizielle Anerkennung dieser Leistung durch die NQR-Zuordnung des Meisters auf Level 6“, freut sich Renate Scheichelbauer- Schuster, Bundesspartenobfrau der Bundessparte Gewerbe und Handwerk über die Entscheidung der NQR- Steuerungsgruppe.
Das Gewerbe und Handwerk unterstützt diese Entwicklung, die bestätigt, dass die berufsbezogene Qualifikation genauso viel Wert wie die akademische hat. „Wichtig dabei ist allerdings auch klarzustellen, dass sich aus dieser Gleichwertigkeit kein Missverständnis oder gar ein Anspruch auf Gleichartigkeit ergibt. Ein Meisterabschluss bleibt morgen weiterhin ein Meisterabschluss und ein Bachelor-Abschluss ein Bachelor-Abschluss“, so Renate Scheichelbauer-Schuster. Meisterprüfungen belegen höchste fachliche Exzellenz sowie die Fähigkeit, ein Unternehmen zu gründen und zu führen und Lehrlinge auszubilden.