Ab 26. September 2015 gilt für die Mitgliedstaaten der EU die neue Ökodesign Richtlinie (ErP = Energy-related Products). Diese Verordnung sieht vor, energieeffiziente Heizgeräte und –systeme einzusetzen, welche den CO2-Ausstoß reduzieren und die Energiekosten senken. Die Kennzeichnung mit dem Energielabel ist ab diesem Stichtag für neue Wärmeerzeuger mit Wasser als Wärmeträger und Warmwasserbereiter verpflichtend.
Ist also nach dem 26. September 2015 ihr Heizgerät defekt und eine Reparatur nicht mehr möglich, muss es durch einen energiesparenden Wärmeerzeuger wie einem Gas- bzw. Ölbrennwertgerät, einer Wärmepumpe oder auch einem Biomassekessel ersetzt werden. Einzige Ausnahme sind Mehrfamilienhäuser mit mehreren Gasthermen an einem Abgassammler.
Wie wir es bereits von anderen Elektrogeräten wie Kühlschrank oder Waschmaschine kennen, müssen ab dem Stichtag auch Heizgeräte mit einer Leistung bis 70 kW sowie Speicher mit einem Volumen bis zu 500 Liter gekennzeichnet werden. Aber Achtung! Um die Energieeffizienz der Produkte zu erkennen, können nur Wärmeerzeuger mit gleichem Energieträger und gleicher Technik verglichen werden.
Weiters warnen die Installateure vor Missverständnissen bei der Berechnung, denn eine hohe Energieeffizienzklasse eines Gerätes bedeutet nicht automatisch niedrige Energiekosten. Hier sind noch weitere Faktoren wie Gebäudedämmung, Heizgewohnheiten, Wärmeverteilung und eine optimale Abstimmung der einzelnen Geräte eines Heizsystems maßgebend.
Heizwertgeräte, die sich vor dem Stichtag in den Lagern befinden, dürfen zwar noch verkauft werden, allerdings muss den Kunden bewusst sein, dass die Energieeffizienz dieser Geräte nicht mehr dem Stand der Technik entspricht. Diese Geräte verbrauchen mehr Brennstoff und verursachen eine höhere Umweltbelastung, was aus der vorgeschriebenen Kennzeichnung ersichtlich ist. Moderne Brennwertgeräte sind sicher, effizient und günstig im Betrieb.
Die Installateure sind bestens vorbereitet und stehen den Kunden für ausführliche Beratung zur Verfügung. Die Bundesinnung der Sanitär-, Heizungs- und Lüftungstechniker klärt in einem Informationsfolder über die Änderungen auf.
Folder EU-Ökodesign-Richtlinie und Energieeffizienzlabel für Gasheizungen